Jugendsozialarbeit: Jugendwerkstätten und Jugendberatung

Jugendwerkstätten und Jugendberatung (Hilfen für Schulmüde/Schulverweigerer und Schüler mit besonderem Hilfebedarf)

Jugendwerkstätten und Jugendberatung sind Angebote der Jugendsozialarbeit, einem eigenständigem Handlungs- und Aufgabenfeld der Jugendhilfe und wird neben der Jugendarbeit und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zum Bereich der Jugendförderung gezählt.

Nach § 13 Abs.1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) sollen jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützuung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

Aufgabe der Jugendsozialarbeit ist es also, für Jugendliche – gerade wenn sie unter schwierigen Bedingungen aufwachsen – Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, um so zur Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beizutragen.

Weitere Informationen auf der entsprechenden Homepage des Landesjugendamtes:

Jugendsozialarbeit in Westfalen-Lippe